Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, ausgenommen Bestattungsverträge, die zwischen der WaldFrieden Oberau GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Grabstätte und sonstigen von WaldFrieden Oberau zu erbringenden Dienstleistungen geschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als WaldFrieden Oberau ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
1. WaldFrieden Oberau bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem Naturgrab zu kaufen (Rechtskauf). Schließt der Kunde einen Vertrag über „Der Baum im FriedWald“ ab, erwirbt er an diesem Baum zwei Nutzungsrechte (Plätze) und kann alle weiteren dort vorgesehenen Plätze hinzuerwerben. Für erworbene Plätze kann er die berechtigten Personen benennen, die dort beigesetzt werden sollen. Der Kunde kann die berechtigten Personen jederzeit ummelden. Die zuletzt vom Kunden benannten berechtigten Personen erwerben einen eigenen Anspruch auf Beisetzung an dieser Grabstätte. Dieser Anspruch ist weder übertragbar, noch pfändbar. Der Kunde kann bis zu zwei Personen benennen, die berechtigt sind, eine bestimmte Anzahl an Grabplätzen am Baum zu erwerben (Nachkäufer). Die Nachkäufer erwerben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Benennung von Nachkäufern ist jederzeit widerruflich bis zum Abschluss eines Nachkaufvertrags. Verstirbt der Kunde, können dessen Erben Plätze nachkaufen, nicht jedoch Nachkäufer benennen. Verstirbt der Nachkäufer, geht das Recht zum Nachkauf nicht auf dessen Erben über. Der Preis für hinzuzuerwerbende Grabplätze richtet sich nach der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Schließt der Kunde einen Vertrag über „Der Platz im FriedWald“ erwirbt er ein Nutzungsrecht (Platz) an dem jeweiligen Baum. Ein Nutzungsrecht wird an einem bestimmten Platz erworben, dem im Baumregister eine Platznummer zugeteilt ist.
Mehrere Plätze können verbunden werden, damit deren Nutzungsdauer zusammen endet. Basisplätze sind hiervon ausgeschlossen. Wird ein weiterer Platz erworben, ist eine nachträgliche Verbindung nur innerhalb von 3 Monaten nach dem Erwerb des zuerst gekauften Platzes möglich.
2.
a) WaldFrieden Oberau bietet dem Kunden darüber hinaus an, ein Anrecht auf die Nutzung einer Grabstätte an einem noch nicht festgelegten Standort zu erwerben (Vertrag über ein Anrecht für „Der Platz im FriedWald“ oder „Der Baum im FriedWald“).
b) Die abschließende Auswahl des Standortes kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person oder WaldFrieden Oberau vollziehen bzw. vollziehen lassen.
c) Die abschließende Auswahl der Grabart kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person vollziehen lassen. Weicht die ausgewählte Grabart vom bereits erworbenen Baumanrecht ab, so gilt die Regelung in Art. V, Ziff. 2.
d) Kann die beauftragte Person nicht innerhalb von 4 Wochen ab Meldung des Todesfalles erreicht werden oder ihrerseits keine Erklärung zur Baumauswahl abgeben oder hat der Kunde keine zur Auswahl berechtigte Person benannt, so ist WaldFrieden Oberau berechtigt, die Baumauswahl vorzunehmen.
e) Die Auswahl der Grabstätte kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Belegungsflächen und Baumarten erfolgen. Ist keine Bestimmung getroffen, wird WaldFrieden Oberau – nach Verfügbarkeit – den Standort wählen, der dem im Vertrag angegebenen Wohnort des Kunden am nächsten liegt.
3. Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts oder Anrechts vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung von WaldFrieden Oberau nicht gestattet.
4. Voraussetzung für eine FriedWald-Bestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung (Urnenbestattung) entscheidet. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich. Details zur Bestattung sind im Weiteren Art. III zu entnehmen.
5. Ein Vertrag zwischen WaldFrieden Oberau und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von WaldFrieden Oberau ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde WaldFrieden Oberau gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots annehmen kann; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang bei WaldFrieden Oberau.
Übersendet WaldFrieden Oberau dem Kunden ein Vertragsformular oder stellt dieses, zum Beispiel durch Download zur Verfügung, kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das ausgefüllte und unterzeichnete Vertragsformular an WaldFrieden Oberau übersendet und WaldFrieden Oberau die Annahme dem Kunden gegenüber bestätigt.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. WaldFrieden Oberau Bestattungsverträge können erst mit Eintritt des Trauerfalls zu den dann aktuellen Bedingungen abgeschlossen werden.
2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist nach Vertragsschluss und Leistungserbringung mit Rechnungsstellung fällig. Für den Fall des Erwerbs eines Anrechts auf die Nutzung einer Grabstätte ist der Kunde verpflichtet, den fälligen Zahlbetrag auf ein unverzinsliches Sammelsonderkonto einzuzahlen. Das Konto dient ausschließlich der zweckgebundenen Verwaltung der von den Kunden eingezahlten Gelder. Eine Auszahlung an WaldFrieden Oberau ist nur statthaft, soweit eine Auswahl über den Standort der Grabstätte entsprechend dieser AGB getroffen wurde. Der Vertrag über ein Baum-Anrecht steht unter der auflösenden Bedingung, dass im Falle der Insolvenz der WaldFrieden Oberau GmbH der Insolvenzverwalter die Erfüllung verweigert; dem Kunden steht bei Bedingungseintritt das Recht zu, den eingezahlten Betrag heraus zu verlangen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
WaldFrieden Oberau GmbH
Betreiberin des FriedWald Oberau
Heiliger Grund 2, 01662 Meißen
Tel: 03521 40 60 55
E-Mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tage zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
III. FriedWald®-Bestattung
1. Bei der FriedWald®-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung (vgl. hierzu schon Art. I, Ziff. 4), die ausschließlich von WaldFrieden Oberau oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vorgenommen wird. Es dürfen nur biologisch abbaubare Aschekapseln und Schmuckurnen zur Beisetzung verwendet werden, die sich nach wenigen Jahren schadstofffrei zersetzen. Eine Übersicht über die zulässigen Materialien kann über die WaldFrieden Oberau GmbH zur Verfügung gestellt werden. Der Durchmesser der Schmuckurne darf 23,5 cm, die Höhe 30 cm nicht überschreiten. WaldFrieden Oberau behält sich vor, die Bestattung einer ungeeigneten Urne abzulehnen oder diese kostenpflichtig gegen eine geeignete Urne zu tauschen.
2. Abweichend von Art. II, Ziffer 2 sind die Kosten für die FriedWald®-Bestattung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
IV. Weitere Dienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei WaldFrieden Oberau in Auftrag zu geben, die an der von ihm ausgewählten FriedWald®-Grabstätte angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art der von ihm ausgewählten FriedWald®-Grabstätte sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, an der FriedWald®-Grabstätte abzulegen oder anzubringen. Die Namenstafel verbleibt nach Beendigung der Grabnutzung bei WaldFrieden Oberau.
V. Tausch des Rechts an einer FriedWald®-Grabstätte
1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht an einer FriedWald®-Grabstätte an WaldFrieden Oberau zurück zu übertragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Recht an einer FriedWald®-Grabstätte gegen ein Baum-Anrecht (Art. I, Ziff. 2) zu tauschen. WaldFrieden Oberau muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis erklären und eine Beisetzung darf im Falle der Auswahl einer FriedWald®-Grabstätte noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Der Kunde hat WaldFrieden Oberau gegenüber den Grund für den Tausch anzugeben. Entscheidet sich der Kunde bei der Neuauswahl für ein höherpreisiges Angebot, so hat er WaldFrieden Oberau gegenüber, unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen, die Differenzsumme zum bestehenden Vertrag auszugleichen. Die Erstattung der Differenz im Falle einer niederpreisigeren Neuauswahl seitens FriedWald® ist ausgeschlossen.
3. Für die Durchführung des Tauschs erhebt WaldFrieden Oberau eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig, sobald WaldFrieden Oberau ihr Einverständnis zu dem Tausch erklärt hat.
4. Nach Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von WaldFrieden Oberau, ist der Kunde verpflichtet, WaldFrieden Oberau sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der ursprünglich von ihm erworbenen FriedWald®-Grabstätte stehen, unverzüglich herauszugeben.
VI. Haftungs- und Betretungsregelung
1. Die Haftung von WaldFrieden Oberau für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit WaldFrieden Oberau nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. WaldFrieden Oberau bietet an, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Grabstättenbaumes durch höhere Gewalt – sofern forstlich möglich – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen. Soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, bietet WaldFrieden Oberau dem Kunden einen gleichwertigen Baum an anderer Stelle an. Dem Waldbesitzer und WaldFrieden Oberau bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem FriedWald®-Grabstättenbaum durchzuführen.
2. WaldFrieden Oberau weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch WaldFrieden Oberau erfolgt in diesem Falle nicht.
3. Bei dem WaldFrieden Oberau-Waldstück handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet sowohl gegenüber der Betreiberin WaldFrieden Oberau GmbH als auch gegenüber dem Waldbesitzer (Grundstückseigentümer) auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers, FriedWald® oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf die WaldFrieden Oberau-Fläche nicht betreten werden (z. B. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).
VII. Datenschutz
1. WaldFrieden Oberau nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Forstämter, Bestatter, Kreditinstitute) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
3. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, so kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber WaldFrieden Oberau widerrufen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und WaldFrieden Oberau.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse WaldFrieden Oberau:
(Quelle: www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html)
In diesem Text werden alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen.