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Leistungsüberblick
Namenstafel
- Eine Bestellung der Namenstafel zu einem späteren Zeitpunkt ist jederzeit möglich.
Walddaten
- FriedWald Oberau
- Träger des FriedWaldes: Gemeinde Niederau
- Waldeigentümer: Lipp’sche Forstverwaltung
Leistungsumfang
- Nutzungsrecht
- Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister
- Urkunde als Grabnachweis
Als Vertragspartner schließen Sie mit der WaldFrieden Oberau GmbH einen Grabvertrag ab. Damit erwerben Sie das Nutzungsrecht am gewählten Baum, mit dem Sie bestimmen, welche Personen an diesem Baum bestattungsberechtigt sein sollen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Nach- bzw. Ummeldungen vorzunehmen. Hierzu erhalten Sie bei Vertragsabschluss ein entsprechendes Formular.
Sie haben die Möglichkeit, weitere Grabverträge an demselben Baum miteinander zu verbinden. Die Verbindung von Verträgen kann bis zu drei Monate nach Abschluss eines Grabvertrages erfolgen. Damit endet das Nutzungsrecht der ersten Beisetzung mit Ablauf der Mindestruhefrist der letzten Beisetzung. Das Formular „Verbindung von Grabverträgen“ senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Sie erhalten kostenfrei per Post folgende Anlagen:
- Rechnung zum Vertrag
- Urkunde zum Vertrag
Das Formular zur Meldung von Bevollmächtigten liegt den Vertragsunterlagen bei.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der kostenpflichtigen Bestellung. Es endet mit Ablauf der Mindestruhe ab dem Tag der Beisetzung. Das Nutzungsrecht aller miteinander verbundenen Plätze erlischt zum Zeitpunkt des zuletzt ablaufenden Nutzungsrechtes. Die Mindestruhefrist ergibt sich aus der für den WaldFrieden Oberau gültigen Satzung. Diese kann zur Verfügung gestellt werden.